Die Stadt Tharandt hat nach dem Gesetz über die Gewährung pauschaler Zuweisungen für die Jahre 2019 und 2020 jeweils 70.000 EURO und nach dem Investitionskraftstärkungsgesetz für das Jahr 2019 weitere rund 63.000 EURO erhalten.
Mit den uns zusätzlich zur Verfügung stehenden Mittel wird es möglich Dinge zu gestalten und Vorhaben zu unterstützen, welche wir im täglichen Geschäft nicht oder nicht so schnell hätten umsetzten können. Die FWG Tharandt hat neben den von der Verwaltung vorgeschlagenen Dingen zusätzliche Notwendigkeiten erkannt, diese intensiv diskutiert, Objekte angesehen und mit Bürgern gesprochen. Letztendlich sind wir zum dem Schluss gekommen, dass die hier zusätzlich vom Freistaat Sachsen zur Verfügung Mittel für alle Begehrlichkeiten und notwendigen Dinge nicht ausreichen. Wir von der FWG hoffen, dass es ein Anfang ist und dass uns auch weiterhin frei verfügbare Mittel bereitgestellt werden.
Uns ist es wichtig, die hier zur Verfügung stehenden zusätzlichen Mittel mit einer möglichst großen Breitenwirkung zu vergeben. Mit dem Neuerwerb von Persönlicher Schutzausrüstung für die Kameraden der FFW (60.000 EURO) unterstützen wir deren Einsatzbereitschaft und danken Ihnen dafür. Die Gelder für die GS Tharandt (5.100 EURO) für eine Planung der Neugestaltung der Außenanlagen sind genau so gut angelegt wie der geplante Zuschuss, um den Spielplatzneubau an der Kuppelhalle Tharandt (1.100 EURO) zu beginnen. Zur Erhalt und zur Sicherung der Burgruine (9.000 EURO) als Wahrzeichen der Stadt müssen wir aus Sicht der FWG eine Konzeption für die spätere Nutzung erarbeiten, um dann weitere Fördermittel aus anderen Töpfen zu beantragen zu können. Ähnlich ist es mit der Vereinshaus Erbgericht. Seit vielen Jahren wird auch mit größtem Engagement der dort ansässigen Vereine daran gearbeitet, den einzigen Saal in der Stadt mit seinen Nebengelassen zu erhalten. Wir benötigen fest eingestellte Eigenmittel (38.000 EURO), um schnellstmöglich am Jahresende Förderungen aus den verschiedensten Programmen beantragen werden können, wenn diese ausgerufen werden.
Der Zuschuss für die SG KO Hartha (jährl. 10.000 EURO) wurde bereits beschlossen. Wir wollten jedoch hier und heute den Sportlern der verschiedenen Sektionen der SG KO Hartha nochmals planerische Sicherheit geben. Die Fußwege entlang der Dorfhainer Straße und der Freiberger Straße sind genau wie die gesamte Lindenhofstraße eine Zumutung. Wir von der FWG möchten, dass auch dort die Planungsleistungen LP 1-4 aus dem SächsInvestKraftG für die Stärkung des ländlichen Raums verwendet werden (58.000 EURO). Das ist eine Investition für die Bürger in KO Hartha.
Die Gestaltung des Sportplatzes in Spechtshausen möchten wir von der FWG in den Jahren 2019 und 2020 mit jeweils 5.000 EURO unterstützen. Lasst die Spechtshausener für sich, die Ortschaften Pohrsdorf, Fördergersdorf, KO Hartha und die gesamte Region etwas Schönes gestalten.
Ein weiteres Vorhaben liegt uns besonders am Herzen: Es gibt in der Ortslage von KO Hartha Jugendliche die sich an den verschiedensten Stellen treffen. Manchmal schießen sie übers Ziel hinaus oder halten es mit der Nachtruhe nicht so genau und es gibt Beschwerden von Anwohnern. Wir von der FWG möchten, dass mit diesen Jugendlichen gesprochen wird und dass ein kleiner 4stelliger Betrag im nächsten Jahr für einen Jugendtreff eingesetzt wird (1.900 EURO).
Sollten geplante Mittel nicht abfließen oder Vorhaben anderweitig finanziert werden können, möchten wir Restmittel für die Planung der notwendigen Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses in Großopitz einsetzen.
Diese Vorschläge der Freien Wählergemeinschaft wurden vollständig von der Mehrheit im Stadtrat getragen und sollen nun umgesetzt werden.