Als Reaktion auf unseren Artikel vom 29. März 2020 erschien in der online-Ausgabe der Sächsischen Zeitung am 01. April 2020 ein Artikel mit dem Titel „Corona: Minister soll Gemeinderecht ändern“. Darin wird behauptet, dass wir in unserem Vorschlag der Durchführung der Sitzungen per Videokonferenz die Öffentlichkeit ausschließen wollen.
Dem möchten wir deutlich widersprechen. Wir haben Vorschläge der technischen Umsetzung absichtlich nicht näher aufgegriffen. Tatsächlich ist es so, dass die technischen Möglichkeiten sogar soweit gehen könnten, die Sitzungen zu streamen und somit für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zugänglich zu machen. Wir könnten uns auch vorstellen, dass Bürgerinnen und Bürger mit Fragen direkt in die Videokonferenz einbezogen werden oder ihre Fragen im Voraus schriftlich oder per Video stellen. Möglichkeiten unseren Vorschlag umzusetzen gibt es viele. Welche jedoch datenschutzrechtlich zulässig sind, muss von übergeordneten Stellen geklärt werden.