Am 16. April würde planmäßig die dritte Sitzung des Tharandter Stadtrates im Jahr 2020 stattfinden. Eine offizielle Antwort, ob die Durchführung in Form einer Videokonferenz möglich wäre, steht noch aus. Allerdings hatte MDR 1 Radio Sachsen am 03.04.2020 um 13:30 Uhr unsere Anfrage aufgegriffen und beim Innenministerium nachgehakt. Von dort kam nach Aussage eines Mitarbeiters des MDR ein „doch recht deutliches Nein, schon allein, weil das Ministerium überhaupt nicht die Befugnisse hat, solche Ausnahmeregelungen auszusprechen“. Weiter wird nochmals bekräftigt, dass „Gremien öffentlich tagen müssen“ (Anmerkung FWG: Das sehen wir uneingeschränkt auch so.), damit „jeder Bürger an einer Stadtratssitzung teilnehmen kann […], was per Videokonferenz nicht gehen würde.“ Auch die Frage des Moderators, ob man die Konferenz nicht „im Netz übertragen könne“, wurde mit Bezug auf die Sächsische Gemeindeordnung verneint. „Der Bürger muss die Möglichkeit haben, physisch an der Sitzung teilzunehmen“. Als Begründung wird ausgeführt, dass sich „Video- oder Audiomitschnitte […] deutlich einfacher manipulieren“ lassen. Wir warten nun noch eine offizielle Stellungnahme des Innenministeriums ab, gehen aber derzeit davon aus, dass es die Möglichkeit einer Videokonferenz in Sachsen wohl nicht geben wird.
Selbstverständlich werden sich alle Stadträte der FWG ihrer Verantwortung stellen und an den unaufschiebbaren Beschlussfassungen teilnehmen. Aber wie? Einfache Sachverhalte (Gegenstände einfacher Art und geringer Bedeutung, § 39 Abs. 1 Satz 2 SächsGemO) können weiter im Umlaufbeschluss gefasst werden. Wo genau die Grenze zwischen einfachen und nicht einfachen Sachverhalten liegt, ist nicht immer einfach zu sagen. Bei Umlaufbeschlüssen müssen auch alle Stadträte einverstanden sein. Widerspricht nur ein Stadtrat dem Vorgehen eines Umlaufbeschlusses, muss die Sitzung durchgeführt werden. Auch die Behandlung nicht einfacher Sachverhalte muss in einer öffentlichen Sitzung stattfinden. So wird die kommende Stadtratssitzung voraussichtlich am 16. Mai im Vereinshaus Erbgericht in Kurort Hartha stattfinden – so steht es zumindest im Ratsinformationssystem der Stadt.
Doch wie lassen sich anstehende Sitzungen unter Minimierung des Risikos einer COVID-19 Übertragung durchführen? Wie dies geschehen kann und soll, wird derzeit nicht nur in der FWG diskutiert. Aber auch wir werden uns weiter damit auseinandersetzen. Niemand kann seriös voraussagen, wie lange die derzeitige Situation noch anhalten wird. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, wichtige Entscheidungen nicht aufzuschieben. Dafür sind wir von Ihnen gewählt, dafür setzen wir uns ein! So stehen wichtige Vergaben für die Sanierung der Grundschule in Kurort Hartha an, auch für den Bau der Straße an der Siedlung und die neue KiTa in Tharandt sind noch Aufträge zeitnah zu vergeben.
Wir halten Sie weiter auf dem Laufenden. Bleiben Sie gesund!
Ihre FWG Tharandt